Videoüberwachung

Gerne wird Videoüberwachung als ein mögliches Mittel zur Stärkung der inneren Sicherheit genutzt – so auch in der geplanten Novelle des BremPolG. Jedoch ist stark zu bezweifeln, dass eine verstärkte Videoüberwachung des öffentlichen Raums tatsächlich zu den von der rot-grünen Koalition angegebenen Zielen führt.

Nur Menschen können eingreifen

Denn Videoüberwachung zeigt für die Abwehr von Straftaten aus dem Bereich der Straßenkriminalität nur begrenzt Wirkung. So weichen TäterInnen z.B. einfach auf weniger überwachte Straßen und Stadtteile aus oder sie schützen sich besser vor Entdeckung.
Auf Impulstaten, welche ohne Planung passieren, hat Videoüberwachung
erwiesenermaßen keinen Einfluss. Insgesamt bleibt das Gesamtaufkommen krimineller Taten gleich. Auf die Ursachen dieser Formen von Kriminalität, wie Armut oder mangelnde Lebensperspektiven, hat Videoüberwachung keinen Einfluss.
Lediglich für die nachträgliche Aufklärung von Taten hat Videoüberwachung einen Nutzen. In einem Notfall hilft Opfern aber nur das beherzte Handeln von Menschen vor Ort. Die Kamera schaut nur zu.

Kein Abschreckungseffekt bei Terrorismus…

Anders als Kriminelle suchen TerroristInnen für ihre Taten gezielt die Öffentlichkeit. Wirkmächtige Bilder zu produzieren ist eine ihrer Strategien. Videoüberwachung hat auch hier keinerlei abschreckende Wirkung, im Gegenteil: Videoaufzeichnungen und die Verbreitung der Aufnahmen sind im Interesse von TerroristInnen.
ExpertInnen wie der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar konstatieren, vorhandene Videoanlagen würden von TerroristInnen zu eigenen Zwecken genutzt. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds Jens Gnisa warnte sogar davor, dass TerroristInnen gezielt videoüberwachte Orte für ihre Taten aufsuchen könnten.

… sondern ein Eingriff in die Grundrechte aller Menschen!

Begründet wird Videoüberwachung aktuell vor allem mit der Terrorgefahr durch islamistische AttentäterInnen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir: Erledigen wir mit der massenhaften Produktion von Überwachungsbildern nicht selbst das Geschäft der TerroristInnen, indem wir die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft durch unsere eigene Überwachung untergraben?
Denn: Eine anlasslose, alle PassantInnen betreffende Überwachung ist ein erheblicher Eingriff in unsere Grundrechte!
Beständig werden Personen von den Kameras erfasst, die keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und keine Straftaten begehen. Das entspricht nicht der Idee des Rechtsstaats, der in der Wahl seiner Mittel im Verhältnis bleibt: Eine weitreichende Videoüberwachung nur um der Überwachung willen ist unverhältnismäßig!
Werden diese Bilder zusätzlich noch wochenlang gespeichert, ist es letztlich eine Form der Vorratsdatenspeicherung. Und sind diese Daten erst einmal vorhanden, sinkt die Hemmschwelle, sie auch für andere Zwecke zu nutzen.

So steigt die Gefahr der schleichenden Einführung eines dauerhaften Ausnahmezustands, in der zunächst grundsätzlich Jeder und Jede verdächtig ist.

Überwachung ist nicht Sicherheit. Überwachung ist Überwachung.